Unsere Wächtertatze legt ganz besonders viel Wert darauf, dass alle Vorschriften bezüglich der artgerechten Haltung von Katzen eingehalten werden. Hier findest du alle relaventen Gesetze und die zugehörigen Quellen.

Die Rechtslage

Niemand weiß besser, wie Katzen artgerecht gehalten werden, als TierärztInnen. Die TVT (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz eV) hat ein Merkblatt erstellt, welches jedem/jeder KatzenhalterIn bekannt sein sollte, weil es die Mindestanforderungen an die Haltung von Katzen festhält. Hier gehts zum Download:

TVT Merblatt

Der österreichische Gesetzgeber gibt den KatzenhalterInnen klare Richtlinien vor, wie Katzen artgerecht gehalten werden.

Wesentlicher Punkt, neben den Haltungsbestimmungen, ist die Kastrationspflicht. Ein Zuwiderhandeln wird mit Geldstrafen sanktioniert! Wer unseren Streunern ein liebevolles zu Hause geben möchte, wird von uns über die relevanten Bestimmungen aufgeklärt und deren Einhaltung muss uns durch Unterschrift zugesichert werden. Wir behalten uns vor, Tiere zurückzuholen, wenn gegen Tierschutzgesetze verstoßen wird.

Österreichische Gesetze

Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen

(1) Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden. Eine Ausnahme stellt die kurzfristige Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung dar.

(2) Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt.

(3) Werden Katzen in Gruppen gehalten, so muss für jede Katze ein eigener Rückzugsbereich vorhanden sein.

(4) Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen erforderlich ist. Ist dies der Fall, so dürfen die Wurfgeschwister nicht vor dem Alter von acht Wochen getrennt werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.

(5) Die Katzen sind in ausreichender Menge mit geeignetem Futter und Wasser zu versorgen.

(6) Räumen in denen Katzen gehalten werden sind sauber zu halten. Den Katzen muss eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten zur Verfügung gestellt werden, die entsprechend sauber zu halten sind.

(7) Den Katzen muss die Möglichkeit zum Krallenschärfen geboten werden.

(8) Wohnungskatzen ist Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen.

(9) Den Katzen müssen Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.

(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.

(11) Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.

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